Montagebedingungen
Stand: Oktober 2022
1. Bauantrag, Gebühren
1.1 Bauantrag, Genehmigung- und Prüfgebühren für Statik gehören nicht zum Leistungsumfang.
2. Auftragsbestätigung
2.1 Handschriftliche Vermerke und Änderungen werden nicht berücksichtigt.
2.2 Änderungen in der Farbtonausführung sind bei Auftragserteilung verbindlich zu bestätigen.
3. Lieferzeit
3.1 Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 4 Wochen (Sonderfarben & -anfertigungen ca. 10 Wochen) nach Aufmaß vor Ort, Auftragsbestätigung und Anzahlung. Genaue Angaben für Ihr Vorhaben entnehmen Sie bitte der jeweiligen Auftragsbestätigung.
4. Terrassendach
4.1 VSG Glas, Polycarbonat und die Terrassenüberdachung selbst sind keine thermisch getrennten Produkte. Beim Wetterumschwung ist die Bildung von Kondenswasser an der Unterseite vom VSG Glas und innerhalb des Polycarbonats möglich und unbedenklich. Die bei Polycarbonat entstehende Feuchtigkeit kann bei wärmeren Wetterlagen verschwinden. Dadurch kann die allgemeine Optik von Polycarbonat verändert werden. Auftretende, mögliche Feuchtigkeit bei VSG Glas trocknet bei wärmeren Wetterlagen und verschwindet.
5. Markise
5.1 Der Kunde wurde über die Produkteigenschaften der Markise informiert.
6. Elektrische Bauteile
6.1 Anschlussarbeiten an das elektrische Hausnetz des Kunden gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese haben bauseits zu erfolgen.
6.2 Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung, wenn der Techniker vor Ort feststellt, dass ein elektrisches Produkt leere Batterien in der Fernbedienung oder Stromverlust durch eine rausgeflogene Sicherung aufweist. Zudem wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. berechnet.
6.3 Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung für die Programmierung, wenn die Programmierung durch Stromverlust zurückgesetzt wird und dadurch die Steuerung der elektrischen Produkte (z.B. Markise, Windsensor, etc.) zurückgesetzt wird. Bitte prüfen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Aufbau die Steuerungen, nach Fristablauf wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. und zzgl. Stundenaufwand zu unserem Stundenverrechnungssatz von 69,80 Euro zzgl. MwSt. bei Programmierarbeiten berechnet.
6.4 Sollten elektrische Produkte ausfallen, zögern Sie nicht uns oder den Hersteller direkt zu kontaktieren, um die Fehlerquelle zu finden. Bei fehlerhafter Programmierung oder Umprogrammierung empfehlen wir die Hotline:
Somfy Tel.: 07472 930330 | Mobau Tel.: 05661 92740
7. Baustelle
7.1 Bauwasser, Baustrom (230 ggf. 380 Volt) haben bauseits zu erfolgen.
7.2 Die Anfahrt, Entladeplatz sowie Baustelle muss am Montagetag frei zugänglich sein, wie am Tag der Besichtigung und von jeglichen Möbeln und Gartengeräten geräumt sein.
7.3 Bauseitige Baumaßnahmen sind im Vorfeld abzustimmen, um Mehrkosten zu vermeiden.
7.4 Durch das Setzen des Daches ist eine Grundreinigung bauseits erst nach 7 Tagen zulässig.
7.5 Die Baustelle wird besenrein hinterlassen, eine Grundreinigung des Daches ist nicht enthalten.
7.6 Sollten vereinbarte Montagetermine bauseits (z.B. durch bauseitige Baumaßnahmen) nicht eingehalten werden können, sind diese 48 Stunden vor Montagebeginn abzusagen. Bei Säumnis werden 280,- EUR zzgl. MwSt. belastet, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt.
8. Montage
8.1 Technische oder produktseitige Änderungswünsche bauseits nach der Bestellung werden nach Aufwand 1/2 berechnet.
8.2 Sollten bei den Montagearbeiten Rasenflächen beschädigt werden, sind diese bauseits wieder herzustellen.
8.3 Sollten Mehrarbeiten am Objekt anstehen die nicht in der AB erfasst sind oder bauseits Mehrarbeiten nicht angegeben worden sind, (z. B. Baustellenveränderungen, Wandbefestigung, Stemmarbeiten) werden die Mehrarbeiten mit einem Stundensatz von 69,80 EUR zzgl. MwSt. berechnet.
8.4 Gewährleistungen werden für den sichtbaren Bereich und/oder durch Einsicht von Unterlagen (z.B. Baupläne und Bauzeichnungen) übernommen. Elektro-, Wasser- und Gasleitungen sind bauseits anzugeben. Bei Versäumnis der Angabe sind mögliche Schäden und den dadurch entstandenen Mehraufwand bauseits mit einem Stundensatz von 69,80 EUR zzgl. MwSt. MwSt. zu tragen.
9. Abdichtung
9.1 Konstruktionsbedingt handelt es sich bei der Aluminiumkonstruktion um eine Regenrinne mit 0 Grad Gefälle. Dadurch ist stehendes Regenwasser nach Niederschlägen in der Rinne möglich. Das Regenwasser beeinträchtigt weder die Lebensdauer noch die Leistungsfähigkeit der Regenrinne und ist somit kein Reklamationsgrund.
9.2 A Die Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen muss nach DIN 1986-3 mindestens zweimal jährlich erfolgen und umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen und unerwünschtem Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung von Dachabläufen und Dachrinnen. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Überprüfung der Dachrinne empfohlen.
9.2 B Alle Wandanschlüsse haben eine Wartungsfuge. Wir weisen Sie daher auf Ihre Sorgfaltspflicht hinsichtlich einer regelmäßigen Erneuerung der Wartungsfuge hin.
9.2 C Wartungsfugen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.2 D Aus Punkt A und Punkt B resultierende Schäden oder Wasseraustritt stellen keinen Mangel dar.
9.3 Wandanschlusswinkel sind nur Spritzwasser geschützt.
10. Anschlussarbeiten um Stützen
10.1 Pflaster-, Holz- u. Fliesenzuschnitte sind nicht Bestandteil vom Auftrag.
11. Reklamationen
11.1 Kratzer auf Aluminiumteilen und/oder den Glasscheiben sollten innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Beschädigungen nicht von der Montage stammen. Daher fallen Kratzer nach diesem Zeitraum nicht mehr unter eine Reklamation.
12. Nutzungshinweise
12.1 Das Begehen der Dächer ist untersagt und sollte nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden.